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Senat

Der Senat der HSN erhält seine Kompetenz aus der Grundordnung der Hochschule (§8) und setzt sich aus studentischen und nicht studentischen Mitgliedern zusammen. Seine Entscheidungen haben hochschulweite Auswirkungen.

Der Senat setzt sich wie folgt zusammen:
• 12 Hochschullehrer/innen
• 3 akademische Mitarbeiter/Innen
• 3 weitere Mitarbeiter/Innen
• 5 Studierenden

Der Senat ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
• Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Präsidiums (Rektor, Vizepräsident) und mit einer Mehrheit von 3/4 der Stimmen Empfehlung ihrer Abwahl gegenüber dem Hochschulrat,
• Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums,
• Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule
• Empfehlungen und Stellungnahmen zu:

dem Entwurf des Hochschulentwicklungsplans

der Zielvereinbarung

zu den Evaluationsberichten

zum Wirtschaftsplan

zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche

(§ 9 Grundordnung der HN)

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 13. März 2010 um 16:44 Uhr