Fachbereichsrat
In jedem Fachbereich gibt es einen Fachbereichsrat (FBR), hier wird über (nahezu) alle Belange des jeweiligen Fachbereiches entschieden. Die Kompetenzen ergeben sich aus dem §15 der Grundordnung, sind aber vor allem auch im Hochschulgesetz (HG) in §28 und §89 verankert.
Dem FBR gehören an:
- 6 Professor/Innen
- 1 wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in
- 1 weitere/r Mitarbeiter/in
- 3 Studierende
Die Aufgaben werden in den verschiedenen Ordnungen des Fachbereiches genauer beschrieben. Nachfolgend werden ein paar exemplarische Aufgaben aufgelistet die auf jeden Fachbereich zutreffen und die Wichtigkeit dieses Gremiums deutlich machen:
- Berufungsverfahren
Bei der Besetzung von Stellen der Professor/Innen wird vom FBR eine Berufungskommission gebildet. Der FBR entscheidet dann über die Vorschlagsliste der Berufungskommission.
- Prüfungsausschuss
In jedem Fachbereich gibt es mind. einen Prüfungsausschuss (PA), dieser wird mit Vertretern aller Gruppen besetzt. Mitglieder werden vom FBR gewählt. Der PA berät nicht nur über Änderungen und Auslegung der Prüfungsordnung, sondern auch über Widersprüche von Studierenden gegen die Benotung. Die Studierenden haben so die Möglichkeit einen Widerspruch gegen die Exmatrikulation einzulegen.
- Vorlesungsverzeichnis
Das Vorlesungsverzeichnis wird zu einem gewissen Maß auch im FBR entschieden. Dabei ist es für Studierende besonders wichtig darauf zu achten, dass es nicht zu unerwünschten Blockungen kommt. Wegen der Freiheit der Lehre kann natürlich kein Einfluss auf Inhalte genommen werden, aber Vorschläge können eingebracht werden.
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